Bootshausordnung



Die Bootshausordnung beschreibt die allgemein festgelegten Vereinsregelungen und Vereinsabsprachen. Sie soll im wesentlichen dafür Sorge tragen, dass das Vereinsgeschehen ungestört ablaufen kann.
Die Bootshausordnung beschreibt folgende Punkte:


1. Bewirtschaftung:
Die Bewirtschaftung unseres Bootshauses erfolgt im Auftrag des WSC durch Eigenregie der Clubmitglieder im monatlichen Wechsel. Die Einteilung zum Wirtschaftsdienst erfolgt auf freiwilliger Basis zum Jahresanfang.

2. Reinigung der sanitären Anlagen, Clubräume und Küche:
Die Reinhaltung der Küche, der Theke, und der Clubräume erfolgt ausschließlich durch die Bewirtschaftung. Die Umkleide- und Duschräume, sowie der Kraftraum sind von den Benutzern sauber zu verlassen und pfleglich zu behandeln.

3. Flaggen:
Das Hissen und Einholen der Flaggen an Sonn- und Feiertagen erfolgt durch den Wirtschaftsdienst.

4. Clubeigentum:
Grundsätzlich kann das Clubeigentum von den Mitgliedern für private Zwecke genutzt werden. Hierfür ist der Bootshauswart vorab zu befragen. Die Benutzung der Clubräume für private Feierlichkeiten ist nur dann erlaubt, wenn der allgemeine Wirtschaftsbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Vorstand und die Bewirtschaftung müssen dazu ihre Zustimmung geben. Clubeigenes Bootsmaterial steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Um hier einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es aber erforderlich, dass die Benutzung eines Bootes vorher bei dem Fachwart angemeldet und im Vormerkbuch, das im Bootshaus ausliegt, eingetragen wird.

5. Vereinsbus:
Der Vereinsbus steht Vereinsmitgliedern für private Nutzung zur Verfügung, sofern er nicht für Vereinsaktivitäten benutzt wird. Die Vereinstermine werden von den einzelnen Fachwarten am Jahresanfang dem Buswart mitgeteilt. Die Abrechnung der einzelnen Fahrten erfolgt über den Buswart. Der Vereinsbus und der Hänger sind nach Abschluss der Benutzung zu reinigen, Beschädigungen sind bei der Schlüsselabgabe mitzuteilen. Bei Fahrtantritt sind Ölstand und Kühlwasser zu kontrollieren.

6. Außenanlagen:
Das Mähen des Rasens, sowie das Schneiden von Sträuchern und Hecken geschieht durch die Mitglieder nach Erfordernis. Der Bootshauswart überwacht die Pflege der Außenanlage und teilt dazu Mitglieder ein.

7. Kraftraum:
Die Koordination, Vergabe von Trainingszeiten und Schlüsseln, erfolgt durch den Sportwart des WSC.

8. Bootshausdienst:
Unser Bootshausdienst ist Dienst in eigener Sache. Sein Zweck ist Ordnung und Sicherheit im allgemeinen Interesse des Vereins und seiner Anlagen. Zum Bootshausdienst ist jedes Mitglied verpflichtet soweit er dazu körperlich in der Lage ist.