Zeltplatzordnung
- Der Zeltplatz ist für Vereinsmitglieder und Mitglieder des DKV geöffnet. Mitglieder ausländischer Kanu-Verbände stehen DKV Mitgliedern gleich. Über die Benutzung durch Nichtmitglieder des DKV entscheidet der 1. oder 2. Vorsitzende. Eine Dauerbelegung ist ausgeschlossen.
- Der Bootshauswart (oder ein Vertreter) ist Ansprechpartner für den Zeltplatz. Er händigt einen Bootshausschlüssel aus.
- Das Befahren des Wiesengeländes durch Wohnmobile und PKW soll so gering wie möglich gehalten werden. Das Abstellen von PKW darf nur auf dem Parkplatz vor dem Bootshaus erfolgen.
- Alle Außenanlagen sind zu schonen, Toiletten, Duschen und Umkleideräume sauber zu halten. Die Besucher haften für etwaige Beschädigungen.
- Grillen mit Holzkohle ist nur an der Grillstelle erlaubt.
- Zum Spülen von Geschirr ist das Außenwaschbecken zu nutzen.
- Der Stromanschluss befindet sich im hinteren Bootshausanbau. Es dürfen nur zertifizierte Steckerverbindungen verwendet werden. Eine Überlastung des Stromnetzes ist zu vermeiden.
- Abfälle sind entsprechend den aktuellen Vorschriften (Aushang im Bootshaus) in die Mülltonnen im Bootshaus zu entsorgen.
- Den Anweisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Zeltplatzordnung können durch Platzverweis geahndet werden.
- Jede Haftung für Personen- und Sachschäden auf dem Vereinsgelände wird ausgeschlossen.
- Zeltplatzgebühren:
DKV-Mitglieder | Nicht-DKV-Mitglieder | |
---|---|---|
Erwachsene | € 3,-- / Tag | € 4,-- / Tag |
Jugendliche (7-17 Jahre) | € 2,-- / Tag | € 3,-- / Tag |
Kinder (bis 6 Jahre) | frei | frei |
Zelt | € 2,-- / Tag | € 3,-- / Tag |
Wohnwagen/ Wohnmobil | € 4,-- / Tag | € 5,-- / Tag |
Strom (auch WSC Mitglieder) | € 2,-- / Tag und Wohneinheit | € 2,-- / Tag und Wohneinheit |
Für Vereinsmitglieder ist die Nutzung des Zeltplatzes kostenfrei.